Wie läuft eine Therapie ab?

Private Krankenkassen und Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antrag und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe ganz oder anteilig erstattet. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Beginn der Psychotherapie zu klären. Drei Sprechstunden (a 50min) und fünf sogenannte probatorische Sitzungen, werden im Normalfall ohne vorherige Bewilligung von den privaten Kassen bezahlt.

Meine Vergütung richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten meine Honorare nicht. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie jedoch auf dem Weg der Kostenerstattung über diese abgerechnet werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei ihrer Krankenkasse.

Mehr Informationen erhalten Sie hier über therapie.de.

Psychologische Beratung

Eine psychologische Beratung ist nach dem Psychotherapeutengesetz keine Heilbehandlung. Daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Ich verrechne für eine Einzelstunde (50 Minuten) 100,55 Euro (nach GOP).

Therapie vor Ort

Ich habe einen Therapieraum in Rohrdorf und in Rosenheim. Melden Sie sich gerne für eine Therapie oder Beratung in meiner Praxis.

Hausbesuche

Bei eingeschränkter Mobilität, Krankheit, aber auch wenn aufgrund von Ängsten oder sonstigen Verpflichtungen kein Besuch der Praxisräume möglich ist, biete ich Hausbesuche an.

Online

Wenn die räumliche Distanz einfach zu groß ist, oder aufgrund von Zeitmangel kein Besuch der Praxis möglich ist, biete ich Therapie und Beratung auch online an.

Sprachen

Die Therapie kann auf Deutsch und gerne auch auf Englisch erfolgen. Melden Sie sich gerne bei Interesse.

I speek English fluently. Please feel free to get in touch, if you're looking for counseling or therapy in English as well. 

Abrechnung und Kosten

Psychologische Psychotherapie

Angebot

In einer Psychotherapie ist Sympathie sehr wichtig, daher lernen wir uns zunächst in einer Sprechstunde kennen und besprechen dabei gemeinsam Ihre Anliegen und Ziele für eine mögliche Therapie. Ich kann Ihnen eine erste diagnostische Einschätzung geben, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und somit eine Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenkasse oder ein Kostenerstattungsverfahren Ihrer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist.

Es folgen weitere Sprechstunden und sogenannte probatorische Sitzungen, sowie ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.  Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, wird in der Regel die Therapie von privaten Krankenkassen übernommen und in Ausnahmefällen auch von gesetzlichen Krankenkassen zurückerstattet. Eine weitere Möglichkeit ist die Kosten der Therapie als Selbstzahler selbst zu decken.

Wenn keine psychische Erkrankung vorliegt, besteht die Möglichkeit ihre Ziele von bspw. Selbstentwicklung, beruflicher Veränderung oder Beziehungsberatung mit Hilfe einer psychologischen Beratung  zu verwirklichen. Die Kosten für eine psychologische Beratung werden i.d.R. nicht von Ihrer Krankenkasse gedeckt.